Wenn Sie in eine Betreute Wohnung in Verbindung mit einem Altenpflegeheim des Landesvereins für Innere Mission einziehen möchten, schließen Sie mit uns neben dem Mietvertrag einen sog. Mietbegleitvertrag ab.
In diesem Vertrag verpflichten wir uns, über eine Tag und Nacht besetzte Rufanlage im Notfall Hilfe zu vermitteln und Sie im Krankheitsfall in Ihrer Wohnung für die Dauer von 14 Tagen zu versorgen, sofern durch ärztliches Attest eine vorübergehende Erkrankung festgestellt ist.
Neben diesen Grundleistungen fördern wir die nachbarschaftlichen Kontakte, beraten Sie in persönlichen Angelegenheiten und stehen Ihnen für darüber hinausgehende Dienstleistungen, Betreuungsleistungen oder Pflegeleistungen vermittelnd zur Seite. Dabei sind Sie in Ihrer Entscheidung frei, wen Sie mit solchen zusätzlichen Leistungen beauftragen wollen. Wenn es nötig werden sollte, sind wir Ihnen auch bei der Suche nach einem Heimplatz behilflich.
Wenn Sie es wünschen, können Sie die Gemeinschaftsräume, in denen in unregelmäßigen Abständen auch Veranstaltungen stattfinden, und die Räume im verbundenen Altenpflegeheim gegen Gebühr bzw. Erstattung der anfallenden Kosten (Reinigung usw.) für persönliche Feste und Feiern nutzen. An allen kirchlichen, kulturellen und geselligen Veranstaltungen im verbundenen Heim können Sie gerne teilnehmen. Gegebenenfalls kann eine Kostenbeteiligung notwendig sein (z.B. für Essen und Getränke, bei Ausflugsfahrten).
Auf Ihren Wunsch können Sie über die hauseigene Küche des verbundenen Heimes mit Mittagsmahlzeiten versorgt werden, die Sie in der Regel im dortigen Speisesaal einnehmen. Je nach Einrichtung kann Ihnen das Essen gegen einen geringen Aufpreis auch grundsätzlich, oder aber im Krankheitsfall, in die Wohnung geliefert werden.
Selbstverständlich besteht für Sie keine Verpflichtung, Räume bei uns zu nutzen, an Veranstaltungen teilzunehmen oder sich von uns mit Mahlzeiten versorgen zu lassen, aber Sie können auf Ihren Wunsch diese Möglichkeiten nutzen.
Wenn Sie Interesse an einer unserer Betreuten Wohnungen in Verbindung mit dem Ansgarstift und dem Propst-Riewerts-Haus in Neumünster, mit dem Altenpflegeheim Rickling und mit dem Paul-Gerhardt-Haus in Wahlstedt haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtungsleitung. Wichtig ist es uns, dass Sie sich einen persönlichen Eindruck von den Wohnungen und von den Menschen, die Sie begleiten, machen können. Die Vertragsunterlagen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.