Altenhilfe > Betreutes Wohnen > Mietkosten
Die Kosten
Die monatlichen Mietkosten für 1-Personen-Haushalt betragen ca. 274,00 Euro, zuzüglich Serviceleistungen.
Für einen 2-Personen-Haushalt betragen die monatlichen Mietkosten 324,00 Euro, zuzüglich Serviceleistungen.
Der mietberechtigte Personenkreis
Mieter einer betreuten Wohnung können werden
- nicht mehr erwerbstätige Ehepaare, von denen mindestens ein Ehegatte das 60. Lebensjahr vollendet hat, oder
- nicht mehr erwerbstätige Alleinstehende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Das Jahreseinkommen muss innerhalb der Einkommensgrenzen des §25II WoBauG liegen. Das bedeutet:
- Das Jahreseinkommen einer alleinstehenden Person darf in der Regel 17.200,00 Euro nicht überschreiten
- Das Jahreseinkommen eines Ehepaares darf in der Regel 23.300,00 Euro nicht überschreiten (bei den Einkommensgrenzen sind Werbungskosten absetzbar und werden damit zusätzlich berücksichtigt)
- Da die Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus errichtet wurden, muss der Mietinteressent bei der Stadt Neumünster - Bürgerbüro: Telefon: (04321) 942-26 00 - einen Wohnberechtigungsschein nach dem Mietbindungsgesetz beantragen.
Die Wohnungsvergabe erfolgt einvernehmlich zwischen der Stadt Neumünster und dem Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein.






