Altenhilfe > Betreutes Wohnen > Mietberechtigte Personen

Mieter einer betreuten Wohnung können werden:

  • nicht mehr erwerbstätige Ehepaare, von denen mindestens ein Ehegatte das 60. Lebensjahr vollendet hat, oder
  • nicht mehr erwerbstätige Alleinstehende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  • deren Jahreseinkommen bestimmte Grenzen (Alleinstehende: 12.000 Euro; Ehepaare: 18.000 Euro) nicht überschreitet, und
  • die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können.