Geschütztes Wohnen
Im Bereich des stationären GESCHÜTZTEN WOHNENS stehen in mehreren Wohnbereichen insgesamt 60 Plätze an den Standorten Thetmarshof und Falkenhorst zur Verfügung.
Wir bieten hier ein Setting für Menschen, die an die Grenzen ambulanter und teilstationärer Hilfe gestoßen sind oder die in anderen stationären Einrichtungen keine nachhaltige Verbesserung erzielen konnten. Hierbei handelt es sich in der Regel um Menschen, die nach Feststellung eines amtsärztlichen Gutachtens auf eine intensive Betreuung in einer geschlossenen Einrichtung (gemäß § 1906 BGB) angewiesen sind.
Gleichwertig steht dieses Angebot auch Menschen zur Verfügung, bei denen kein entsprechender Beschluss vorliegt. Für die jedoch durch den festgestellten Hilfebedarf ein solches Betreuungs-Setting notwendig und förderlich ist und die dieses freiwillig in Anspruch nehmen.
Das Betreuungsangebot wendet sich an Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung sowohl differenzierte Hilfen als auch den Rahmen und Erfahrungsraum einer geschützten und strukturierten Wohneinrichtung benötigen. Der Zeitraum hierfür ist individuell festzulegen. Bedeutsam sind hier vor allem die reizarmen Rückzugsmöglichkeiten sowie eine anregende und aktivierende Wohnumgebung.
Die Voraussetzung zur schrittweisen Überwindung der Notwendigkeit einer geschlossenen Unterbringung bieten eine „interne“ Tagestruktur sowie die Nutzung der Angebote des FÖRDERNS, die außerhalb des Wohnbereiches zur Verfügung stehen.
Die Verfahren im GESCHÜTZTEN WOHNEN sind standardisiert und für alle Beteiligten der Hilfeplanung transparent.
Zu den Verfahren gehören zum Beispiel
- die Abfolge von regelhaften Betreuungskonferenzen und Planungsgesprächen
- Regelungen der Ausgänge und Beurlaubungen
- die haus- und fachärztliche Betreuung durch die interne Institutsambulanz des Psychiatrischen Zentrums Rickling