Entlassmanagement

Vor jeder erfolgreichen Behandlung steht eine gründliche Diagnostik. Mit Ihnen zusammen erstellen wir dann einen individuellen Behandlungsplan, der Ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten berücksichtigt. Entsprechend variiert auch die Behandlungsdauer.

Ziel der Behandlung

Ziel der Behandlung ist es, Ihr seelisches Gleichgewicht zu stabilisieren und Ihren Weg aus der Erkrankung zu ermöglichen. Dazu gehört auch, dass Sie in Einzel- und Gruppengesprächen Wissen über Ihre Erkrankung und den Umgang mit den unterschiedlichen Symptomen erlangen. Kreative Angebote wie Ergo- und Musiktherapie unterstützen Sie, einen Weg zu Ihren positiven Gefühlen und Selbstheilungskräften zu finden.

Nach der Behandlung

Im Anschluss an die Behandlung in der Tagesklinik besteht die Möglichkeit einer ambulanten fachärztlichen Weiterbehandlung durch unsere Institutsambulanz.

 Zum Therapieprogramm gehören:

  • Einzel- und Gruppenpsychotherapie
  • ärztliche Visiten
  • differenzierte medikamentöse Behandlung
  • sozialpädagogische Beratung und Hilfestellung
  • Psychoedukation (Informationsgruppen)
  • Soziales Kompetenztraining (SKT)
  • Entspannungsverfahren
  • Ergotherapie und Gestaltungstherapie (mit Töpfer- und Holzwerkstatt)
  • Musiktherapie
  • Freizeitaktivitäten
  • Angehörigenberatung

Entlassmanagement

Im Entlassmanagement soll eine bedarfsgerechte Nachsorge für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt geplant und organisiert werden.

Zur optimalen ambulanten oder stationären Weiterversorgung wird durch die Tagesklinik Norderstedt die erforderliche Unterstützung während der Behandlung in Absprache mit den Patientinnen und Patienten regelhaft angeboten.

Dafür ermitteln wir in enger Zusammenarbeit mit allen an der Behandlung Beteiligten die individuellen Unterstützungsbedarfe und planen danach die Entlassung.

Einwilligungserklärung

Für die Durchführung eines Entlassmanagements ist eine schriftliche Einwilligung der Patienten gesetzlich vorgeschrieben. Eine Unterstützung durch die Kranken- bzw. Pflegekasse ist nur mit einer Einverständniserklärung erlaubt.  Ohne Einwilligung können Maßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder verspätet beginnen. Werden Anträge auf Leistungen der Kranken- und/oder Pflegekasse verspätet gestellt, kann dieses verspätete Leistungsansprüche zur Folge haben.

Bereits erteilte Einwilligungen ins Entlassmanagement und die damit verbundene Datenverarbeitung können jederzeit ganz oder teilweise schriftlich widerrufen werden.

Rückfragen zu Leistungen im Rahmen des Entlassmanagements? Wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

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