Geimpft und täglich getestet für größtmögliche Sicherheit

(24.11.2021) Der Landesverein hat sein Corona-Testkonzept an die verschärften rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Ab sofort werden alle Mitarbeitenden des Landesvereins täglich auf das Coronavirus getestet - unabhängig von ihrem Impfstatus oder Immunschutz.

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht ein neuer Rekord an Corona-Neuinfektionen gemeldet wird. Auch doppelt Geimpfte können sich infizieren und sogar ohne Symptome andere Menschen anstecken. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden daraufhin verschärft - und damit auch unsere Testkonzeption: Mit dem neuen §28b des Infektionsschutzgesetzes gilt seit dem
24.11.2021 für alle Mitarbeiter*innen des Landesvereins folgende Regelung:

Mitarbeiter*innen aller Einrichtungen ohne Symptome dürfen ihren täglichen Dienst nur mit einem negativen nasalen PoC - Antigentest antreten. Der Test muss zeitnah vor der Arbeitsaufnahme durchgeführt worden sein. Das Testergebnis (schriftlich oder digital) muss jeder mit sich führen und bei Nachfrage vorweisen. Dies umfasst auch externe Mitarbeiter*innen und Beschäftigte einer WfbM.

Bei Symptomen müssen sich Mitarbeiter*innen unverzüglich beim Hygienestab melden. Der Hygienestab legt das weitere Vorgehen fest.

Ein starkes Zeichen für das Potenzial unserer Dienstgemeinschaft

"Über 100 Teststellen und mehr als 5.000 Proband*innen sowie mehr als 10.000 Testvorgänge kurz nach Freischaltung der Online-Datenbank - was wir in den letzten Tagen gemeinsam im Landesverein auf die Beine gestellt haben, um uns auf die gesteigerten Anforderungen für Corona-Tests einzurichten, erfüllt mich mit Stolz", betont Pastor Andreas Kalkowski, Theologischer Vorstand des Landesvereins.

Dass in kürzester Zeit eine Internetplattform an den Start gebracht wurde, mit der die Dokumentation der Tests erleichtert wird, ist für Kalkowski auch ein eindrucksvolles Beispiel für den Nutzen der Digitalisierung für die Arbeitsabläufe im Landesverein.

Zudem hätten sich auch zahlreiche Kolleg*innen in kürzester Zeit bereit erklärt, die Tests in ihren Einrichtungen und Abteilungen zu begleiten - "ein starkes Zeichen für das große Potenzial unserer Dienstgemeinschaft", unterstreicht Pastor Andreas Kalkowski, Theologischer Vorstand des Landesvereins.

Jetzt auch Selbsttests unter Aufsicht möglich

Mit dem nasalen Abstrich ermöglicht der Landesverein seinen Mitarbeiter*innen eine vergleichsweise unkomplizierte Testmöglichkeit: Der Abstrich wird in beiden Nasenlöchern
vorgenommen und dauert nicht einmal eine Minute. 

Die Testung soll ortsnah am Arbeitsplatz vorgenommen werden. Die Mitarbeitenden können den Test an einer von über 100 Teststellen, von anderen Kolleg*innen am Arbeitsplatz oder in Form eines Selbsttests grundsätzlich unter der Aufsicht von Kolleg*innen durchführen. 

Sofort nach dem Abstreichen kann die Arbeit aufgenommen werden, die Getesteten müssen das Ergebnis nicht abwarten. Dort, wo eine digitale Erfassung technisch nicht möglich ist, wird das Ergebnis in Papierform dokumentiert und mitgeteilt.