Schutzkonzept des Landesvereins gegen sexualisierte Gewalt 

Verschiedene rechtliche Bestimmungen, insbesondere das Präventionsgesetz der Nordkirche (PrävG), sehen vor, dass diakonische Träger ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt vorhalten, damit sowohl die Nutzer*innen ihrer Dienstleistungsangebote als auch die Mitarbeitenden vor sexualisierter Grenzüberschreitung und Gewalt geschützt werden. 

(25.10.2022) Der Landesverein hat ebenfalls den Prozess aufgenommen, ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt zu erarbeiten. Um gemeinsam Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu entwickeln und zu implementieren, wurde im Juni 2022 eine Präventions-AG ins Leben gerufen.  

Diese erarbeitet seit Juli 2022 Bausteine, Verfahren und Instrumente, die ein tragfähiges Schutzkonzept ausmachen. Dies sind unter anderem ein einheitlicher Meldebogen und eine transparente Meldekette für Vorkommnisse, ein Interventionsplan, Leitlinien für die Aufarbeitung von Vorkommnissen, ein Rehabilitationsverfahren nach falschem Verdacht sowie eine Selbstverpflichtungserklärung. Hilfreich dabei sind die Vernetzung mit dem Diakonischen Werk sowie die Orientierung am „Bundesrahmenhandbuch Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt“.  

Ein wichtiger Bestandteil sind Schulungen für Mitarbeitende im Landesverein. Hier ist in einem ersten Meilenstein in Zusammenarbeit mit Wendepunkt e.V. ein etwa einstündiger Schulungsfilm entstanden, der alle Mitarbeitenden als Pflichtschulung bis Ende des Jahres über die Thematik „Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt“ informieren wird.