Sicherheitsbedenken: Landesverein zieht Masken aus China aus dem Verkehr

(08.02.2021) Der Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein verzichtet aus Sicherheitsgründen vorerst auf den Einsatz von Mund-Nase-Schutzmasken der chinesischen Schutzklasse "KN95" (GB2626-2006) mit der Typ-Bezeichnung „ZX-168“.

In der vergangenen Woche hatte das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium auf einen Hinweis aus dem Gesundheitsamt in Bad Segeberg die Pflegeeinrichtungen im Land davor gewarnt, dass mangelhafte KN95-Masken im Umlauf sind. Die partikelfiltrierenden Halbmasken vom Typ "ZX-168" entsprechen nach bisherigen Erkenntnissen nicht den Anforderungen der geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Die Pflegeeinrichtungen des Landesvereins haben bereits am Freitagmorgen, also kurz nach Bekanntwerden des Warnhinweises, damit begonnen, die Masken-Bestände zu überprüfen. Dabei wurde festgestellt, dass einzelne Einrichtungen des Landesvereins offenbar kleine Bestände des fraglichen Typs "ZX-168" erhalten haben. Es ist sichergestellt, dass diese Restbestände nicht verteilt werden. 

In den vergangenen Monaten haben Pflegeeinrichtungen im ganzen Land diverse Masken-Typen sowohl nach der europäischen Norm FFP2 (Europe EN 149-2001) als auch nach dem chinesischen Standard KN95 (China GB2626-2006) bezogen, unter anderem aus Beständen des Bundes. Die Menge der Masken vom Typ „ZX-168“ ist im Landesverein nach aktuellem Stand verschwindend gering.

Problematisch ist allerdings, dass der Typ "ZX-168" nach bisherigen Erkenntnissen nur aufgrund der Verpackung (sie werden in einem Pappkarton zu 20 Exemplaren abgegeben) erkennbar ist. Wenn Masken bereits aus der Verpackung entnommen wurden, lassen sie sich nur schwer dem Typ "ZX-168" zuordnen, weil die einzelnen Masken keinen Aufdruck „ZX-168“ oder ähnliches aufweisen. 

Aufgrund dieser Unsicherheiten hat der Landesverein seine weiteren Bestände überprüft. Alle anderen KN-95-Masken, die sich in unseren Beständen befinden und zur Nutzung ausgegeben worden sind, können entsprechend den Anforderungen der geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung weiter genutzt werden.

Laut einem Bericht des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages soll das Sozialministerium in Kiel inzwischen das Bundesgesundheitsministerium in Berlin um eine Stellungnahme gebeten haben. Offenbar besteht der Verdacht, dass im Rahmen der breit angelegten Maskenkäufe im Frühjahr und Sommer 2020 auch vereinzelt Masken geliefert wurden, welche den hohen Sicherheitsstandards in der Europäischen Union nicht entsprechen.

Auffällig ist, dass die Verpackung der Masken vom Typ "ZX-168" mit einem "CE"-Siegel ausgestattet sind: "KN95-Masken dürfen nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen sein", warnt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und schränkt ein, dass KN95-Masken vor dem Coronavirus schützen, "sofern sie entsprechende Tests bestanden und eine Bestätigung der zuständigen deutschen Marktüberwachungsbehörde erhalten haben".