Von der Betreuten Wohnung zur Mahlzeit ins Altenpflegeheim: Wichtiges Ritual wieder möglich

(13.07.2021) Der Landesverein hat in den vergangenen Tagen die nötigen Vorbereitungen getroffen, damit die Senior*innen aus dem Betreuten Wohnen unter Einhaltung der weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsregeln ab sofort wieder an den Mahlzeiten in den Altenpflegeheimen teilnehmen können.

 Die Mitarbeitenden in den Einrichtungen haben darauf gehofft, dass die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie es zulässt, dass die Mieter*innen bald wieder zum Mittagessen in den Altenpflegeheimen begrüßt werden können - denn die Menschen im betreuten Wohnen gehören genauso zur Gemeinschaft im Landesverein wie die Bewohner*innen der Altenpflegeheime: "Wir haben deshalb auch Verständnis für den Unmut über die Einschränkungen, die auch für die Menschen im Betreuten Wohnen in dieser schwierigen Situation erforderlich waren", betont Stephan Suckow, Geschäftsbereichsleiter Altenhilfe im Landesverein.

Besondere Verantwortung für vulnerable Gruppe

Die Mitarbeitenden des Landesvereins sind sich der besonderen Verantwortung für die Menschen in den Altenpflegeheimen bewusst und daher – nicht zuletzt aus Sorge vor einem Corona-Ausbruch – sehr vorsichtig vorgegangen. Denn es handelt sich bei den Menschen in den Altenpflegeheimen um Angehörige einer vulnerablen Gruppe, die - auch wenn sie frühzeitig eine Impfung erhalten haben - weiterhin einen besonderen Schutz benötigen.

Es ist beispielsweise zu bedenken, dass unklar ist, inwieweit der Impfschutz abnimmt und welche Auswirkungen die Delta-Variante des Coronavirus auf das Infektionsgeschehen hat. Außerdem sind, anders als in der Tagespresse berichtet, nicht alle Mitarbeiter*innen und auch Bewohner*innen in der Altenpflege geimpft. Und bei der Aufnahme von neuen Bewohner*innen ist nicht zwangsläufig davon auszugehen, dass alle Senior*innen bereits über den nötigen Impfschutz verfügen.

Vorsicht ist weiterhin unverzichtbar

Aus diesen Gründen sind Zugangsbeschränkungen in der Altenpflege weiterhin nötig – der Landesverein hat die Corona-Bekämpfungsverordnung deshalb auch dahingehend interpretiert, dass eine Teilnahme von externen Besuchern an den Mahlzeiten innerhalb des Altenpflegeheimes noch nicht ermöglicht werden kann. Öffnungen, wie sie aktuell in der Gastronomie, Kinos und sogar bei Großveranstaltungen vorgenommen werden, müssen in dem besonderen Setting der Altenpflege mit besonderer Vorsicht abgewogen und vorbereitet werden. Die Klarstellung des Ministeriums bedeutet für den Landesverein im Hinblick auf die Teilnahme der Menschen in den Betreuten Wohnungen an den Mahlzeiten in den Altenpflegeheimen eine rechtliche Absicherung.

Gleichgewicht zwischen Einschränkungen und Normalität

Der Landesverein hat es sich seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie zum Ziel gesetzt, ein Gleichgewicht zwischen nötigen Einschränkungen und einer bestmöglichen Wahrung der Normalität in seinen Einrichtungen zu erreichen. "Glücklicherweise konnten wir die Möglichkeit von Besuchen von Familienangehörigen in unseren Altenpflegeheimen auch während der Pandemie aufrechterhalten", sagt Stephan Suckow. "Wir setzen die Corona-Bekämpfungsverordnung auch weiterhin konsequent um und werden unsere Zutrittsregelungen anpassen, sobald die Verordnung seit der letzten Änderung vom 25. Juni 2021 erneut angepasst wird", ergänzt der Geschäftsbereichsleiter Altenhilfe im Landesverein. 

Das Beste für die Bewohner*innen trotz ständig wandelnder Rahmenbedingungen

Die Mitarbeitenden in den Altenpflegeheimen des Landesvereins haben in den vergangenen anderthalb Jahren unter ständig veränderten Rahmenbedingungen alles Mögliche getan, um Einsamkeit zu vermeiden und die Bewohner*innen mit fachlicher Expertise und Kreativität zu begleiten und das Gemeinschaftsleben in den Einrichtungen abwechslungsreich zu gestalten - beispielsweise mit einem Weihnachtsfest in Kleingruppen.

Die Einschränkungen im Hinblick auf die Besuche haben viele Bewohner*innen durchaus als Belastung empfunden - aber offenbar hat diese Situation in vielen Fällen auch den Zusammenhalt der Bewohner*innen mit ihren Angehörigen gestärkt. "Wir haben vielfältige Unterstützung von Angehörigen erfahren und trafen meist auf Verständnis, zumal wir dank unserer Testkonzepte die Besuchsmöglichkeiten so weit wie möglich aufrechterhalten konnten", resümiert Stephan Suckow.

Vorbereitungen auch an anderen Standorten

Der Landesverein hält Betreute Wohnungen für Menschen im Alter auch in Rickling (in Nachbarschaft zum dortigen Altenpflegeheim), in Wahlstedt (an drei Standorten in der Nähe zum Paul-Gerhardt-Haus) und in Neumünster (in der Innenstadt nahe des Propst-Riewerts-Hauses) bereit. Wir haben die Einrichtungsleiter*innen der dortigen Altenpflegeheime über die Klarstellung des Ministeriums in Kenntnis gesetzt und sie gebeten, die nötigen Vorbereitungen zu treffen (beispielsweise die Anordnung der Tische anzupassen), um den Menschen in den Betreuten Wohnungen die Teilnahme an den Mahlzeiten in den nächsten Tagen wieder zu ermöglichen.