Pflegeneuordnungsgesetz: Gefahr für Versorgungssicherheit

Der Landesverein setzt sich mir der Diakonie für eine nachhaltige Reform der Pflege ein. Der Wohlfahrtsverband betont: Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die verlässlich finanziert werden muss. Zudem gilt es, den Pflegeberuf spürbar zu stärken und pflegende Angehörige zu entlasten. 

Der vorliegende Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wird diesen Ansprüchen nicht gerecht. Stattdessen schränkt er die Rechte von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ein. Für die ambulanten Pflegedienste und die regionale Wirtschaft hat dieser Entwurf negative Folgen. 

Zerschlagung der professionellen Begleitung und Beratung

Beratungsbesuche, pflegefachliche Anleitungen sowie Schulungen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sollen künftig nicht mehr von professionellen Pflegediensten erbracht werden. Stattdessen beabsichtigt der Gesetzgeber, die Pflegebegleitung als eigenständige Struktur zu eta-blieren und an Pflegekassen oder Dritte zu übertragen.
Mit dem Wegfall der Beratung wird den ambulanten Diensten eine Kernkompetenz entzogen. Das entwertet die Fachexpertise der Pflegefachkräfte und reduziert sie auf reine Verrichtungstätigkeiten. Der Pflegeberuf droht an Attraktivität zu verlieren, der Fachkräftemangel wird verstärkt. Für Pflegebedürftige und Angehörige entstehen undurchschaubare Strukturen, auf Kosten der Versorgung aus einer Hand.

Ein Sozialraumbudget mit mangelnder Orientierung

Der bisherige Entlastungsbetrag soll durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt werden. Die-ses Budget gilt künftig aber nur noch für die Pflegegrade 2 bis 5 und für Unterstützungsangebote im Alltag. Der Haken: Ausschließlich ehrenamtlich und / oder nachbarschaftlich organisierte Angebote dürfen auf dieses Budget zugreifen, professionelle Pflegedienste werden ausgeschlossen. 
Es besteht die Gefahr, dass ehrenamtlich bzw. nachbarschaftlich organsierte Strukturen die Nach-frage nach Betreuungs- und Entlastungsleistungen nicht abdecken können. Zudem verlieren Men-schen mit Pflegegrad 1 den Zugang zur professionellen Unterstützung. Da das Sozialraumbudget die Tages-, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege nicht mehr abbildet, werden pflegende Ange-hörige allein gelassen und weiter belastet. 

Aufweichung der Tarifbindungen

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Tarifbindung im Bereich der Pflege zu lockern und unter der all-gemeinen Lohnentwicklung zu deckeln.
Damit bricht die Politik das nach der Coronakrise gegebene Versprechen, Pflegekräfte angemessen zu bezahlen. Der Beruf wird wiederholt unattraktiver mit allen Folgen für die Versorgungssicherheit. Da die Pflegekassen die realen Tarifsteigerungen nicht mehr vollumfänglich refinanzieren, geraten tarifgebundene Einrichtungen der Pflege unverschuldet in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage.

Erschwerter Zugang zu den Pflegegraden

Der Zugang zu den Pflegegraden 2 bis 5 wird durch den Entwurf deutlich restriktiver gestaltet. 
Die Hürden für eine Einstufung steigen, wodurch dringend benötigte Hilfen Betroffenen künftig vorenthalten werden. In der Konsequenz müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Kosten selbst tragen, die Eigenanteile steigen. Für Menschen, die sich das nicht leisten können, droht der Gang zum Sozialamt bzw. die Armutsfalle.

Wir müssen die negativen Folgen des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes unbedingt verhindern. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Gesetz zu überarbeiten. Als Wohlfahrtsverbände bringen wir uns gern mit unserer Fachexpertise ein.

Wir fordern

  • die Tarifbindung und Fachexpertise zu schützen.
    Pflegekräfte müssen gemäß ihrer hohen Fachexpertise eingesetzt und fair bezahlt werden.
  • die ambulanten Versorgungsketten zu erhalten.
    Die etablierten und funktionierenden Strukturen in der ambulanten Pflege dürfen nicht zerschlagen werden. Pflegedienste müssen weiterhin für die Pflegeberatung und Anleitung sowie für Betreuungsleistungen zuständig bleiben können.
  • die Eigenanteile für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu deckeln.
    Neben einer soliden Finanzierung der Pflegekassen stehen auch die Bundesländer in der Pflicht. Sie müssen ihre Investitionskostenbeiträge für die Pflegeeinrichtungen angemessen ausbauen.
  • die finanzielle Grundlage der Pflegekassen auszubauen.
    Dazu sollten andere Einkommensarten hinzugezogen, versicherungsfremde Leistungen über Steuern finanziert und die während der Coronapandemie den Pflegekassen auferlegten Hilfen zurückgezahlt werden.

Im Nachgang zu diesem Infobrief 14/26 werden wir den Pflegeeinrichtungen Plakate und Informationen zum Aushang in den Einrichtungen zukommen lassen. Durch Aushänge und Plakate machen wir auf den Handlungsbedarf aufmerksam – auch bei Angehörigen, Partnern und der Öffentlichkeit. Als Vorstand werden wir parallel mit einem Schreiben die Abgeordneten in den Wahlkreisen, in denen der Landesverein ansässig ist, anschreiben und so auf den Handlungsbedarf aufmerksam machen.