Präventions-AG entwickelt Verhaltenskodex für Mitarbeitende
Viele der in den Einrichtungen des Landesvereins betreuten Menschen sind aufgrund vielfältiger Beeinträchtigungen besonders schutzbedürftig. Je nach Bereich können hohes Alter, geistige und körperliche Behinderungen sowie psychische Störungen ebenso wie eine Hierarchie zu den Mitarbeitenden dazu führen, dass Bedürfnisse nicht klar kommuniziert werden können.
Zum Schutz aller Leistungsempfänger*innen und Mitarbeitenden wurde 2023 das Schutzkonzept vor sexualisierter Gewalt eingeführt. Doch nicht bei allen unliebsamen Situationen handelt es sich bereits um Gewalt. Eintreten, ohne zu klopfen, ungefragt duzen, über den Kopf hinweg Entscheidungen treffen: Viele unbedachte Handlungen entstehen ohne böse Absicht, wirken sich aber dennoch auf die Privatsphäre, die Selbstbestimmung und das individuelle Grenzempfinden des Gegenübers aus.
Um solche Situationen zu vermeiden, Risiken zu senken und ein besseres Miteinander zu schaffen, werden für alle Mitarbeitenden geltende Verhaltensregeln erarbeitet, die schriftlich festgehalten und allen zugänglich gemacht werden. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen wird es für jeden Arbeitsbereich einen eigenen Verhaltenskodex geben. Im Geschäftsbereich Teilhabe wird dieser von leitenden Mitarbeitenden und Interessensvertreter*innen der Werkstätten, der Wohnangebote und der Assistenzangebote definiert. „Weil sonst ein Konzept fernab von den Lebensrealitäten der Leistungsberechtigten entsteht“, erklärt Florian Steinweh (im Bild rechts), der die Treffen der Gruppe gemeinsam mit seiner Kollegin Andrea Siemen (links) leitet.

Beide sind Mitglieder der von der Präventionsbeauftragten Katharina Heyn ins Leben gerufenen Präventions-AG, die die Erstellung der Konzepte verantwortet. „Verhaltenskodizes schützen Mitarbeitende und Leistungsempfänger*innen gleichermaßen, wahren ihre Grenzen und sind gelebte Prävention“, so Heyn.
„Wir haben uns in Kleingruppen zu Überschriften zusammengesetzt“, beschreibt Siemen den Ablauf der Treffen. „So etwas wie ‚Körperkontakt‘, ‚Nähe und Distanz‘, ‚Intimsphäre‘: Wie sollen die Regeln dazu sein? Welche Punkte sind besonders wichtig?“
„Wir nehmen da ganz eng auch Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention,“ ergänzt Steinweh, „nach der Teilhabe, Selbstbestimmung und Schutz vor Gewalt einfach zentrale Rechte sind von Menschen, die betreut werden.“

Carmen Schulz (links) ist zweite Frauenbeauftragte der Werkstatt Kaltenkirchen. Sie freut sich, dass sie Ihre Erfahrungen und Ansichten in die Erarbeitung des Konzepts einbringen kann. „Und dass ich die Frauen besser unterstützen kann.“ Johanna Ahmling (rechts) vertritt den Wohnbeirat des Eiderheims. „Für mich ist es auch sehr wichtig, dass ich hier bin, weil ich die Sicht der Bewohner und Beschäftigten einbringen kann.“
„Die Verhaltensregeln sind eine Ergänzung zum bestehenden Schutzkonzept“, erklärt Siemen weiter. „Mit ihnen sollen Mitarbeitende Klarheit erhalten und sie sind wichtig, um unsere Unternehmenskultur auch in den Einrichtungen lebendig werden zu lassen.“
Die Verhaltenskodizes sollen noch in diesem Jahr fertiggestellt und veröffentlicht werden.





