Wohnen

An den Standorten Thetmarshof und Falkenhorst bieten wir gemeinschaftliches Wohnen/besondere
Wohnformen auf der Grundlage des Bundesteilhabegesetz (BTHG):

Alle Häuser liegen jeweils in einem parkähnlichen Gelände. Die direkte Umgebung ist so angelegt, dass sie einen Ort zum Leben bietet, an dem hochstrukturierte und nicht reizüberflutende Rahmenbedingungen mit einer gesicherten fachpsychiatrischen Betreuung verbunden sind. 
 
Die Sicherheit des Überschaubaren schützt die Menschen vor Überforderung und gibt ihnen gleichzeitig die Möglichkeit, in dem ihnen angemessenen Tempo und Umfang soziale Erfahrungen neu oder wieder zu erleben und sich zu erproben. So bietet die Einrichtung in ihrer Besonderheit – auch der Lage – für Menschen mit sehr komplexen psychiatrischen Krankheitsbildern ein Stück Schutz, Heimat und gleichzeitig viele Chancen, sich in selbstbestimmter Weise zu entwickeln. Zum Beispiel ist für sucht- und komorbid erkranke Menschen eine „räumliche Auszeit“ aus ihrem Milieu und Lebensbezügen ein notwendiger Schritt, um den Kreislauf von Sucht und Verwahrlosung durchbrechen zu können.

Gemeinschaftliches Wohnen

Im Bereich des Gemeinschaftlichen Wohnens stehen an den Standorten Falkenhorst und Thetmarshof verschiedene Wohnbereiche mit insgesamt 178 Plätzen zur Verfügung.

Wir bieten hier ein Setting für Menschen, die an die Grenzen ambulanter und teilstationärer Hilfen gestoßen sind oder die in anderen stationären Einrichtungen nicht aufgefangen werden können.

Unter Berücksichtigung ihrer Bedarfe und Bedürfnisse besteht die Möglichkeit, ihre Perspektiven neu auszuloten. Das erfolgt unabhängig davon, ob es sich um den Wunsch nach einer kurz- oder mittelfristigen Erprobungsphase oder den nach Beheimatung, einem Ankommen nach jahrelangen Einrichtungswechseln handelt.

Die schrittweise Eigenständigkeit und Teilhabe ermöglichen

  • die vorgehaltene „interne“ Tagestruktur
  • die Nutzung der Angebote des FÖRDERNS,die außerhalb des Wohnbereiches zur Verfügung stehen
  • die Möglichkeit, im Rahmen einer Werkstatt für Menschen mit psychischen Behinderungen tätig zu sein

Trainingswohnen

In verschiedenen Wohnbereichen besteht die Möglichkeit des Trainingswohnens. Hierfür stehen insgesamt 50 Plätze zur Verfügung.

Auch die räumlichen Gegebenheiten sind so gestaltet, dass eine weitergehende Autonomie in Gestaltung, Versorgung und Tagesstruktur erprobt und trainiert werden kann.

Schwerpunkte hierfür sind:

  • Von der angeleiteten bis hin zur vollständigen Selbstversorgung
  • Eigenständiger Umgang mit Behördenangelegenheiten
  • Gezielte Förderung von Alltagskompetenzen
  • Training im Umgang mit persönlichen Unterlagen, Geld und Eigentum
  • Training von Eigenverantwortung in den Bereichen Körper und Gesundheit
  • Hilfestellung bei der eigenverantwortlichen Gestaltung und Nutzung des individuellen Sozialraums

Geschütztes Wohnen (geschlossene Unterbringung)

Im Bereich des stationären GESCHÜTZTEN WOHNENS stehen in mehreren Wohnbereichen insgesamt 60 Plätze an den Standorten Thetmarshof und Falkenhorst zur Verfügung.

Wir bieten hier ein Setting für Menschen, die an die Grenzen ambulanter und teilstationärer Hilfe gestoßen sind oder die in anderen stationären Einrichtungen keine nachhaltige Verbesserung erzielen konnten. 

Hierbei handelt es sich in der Regel um Menschen, die nach Feststellung eines amtsärztlichen Gutachtens auf eine intensive Betreuung in einer geschlossenen Einrichtung (gemäß § 1831 BGB) angewiesen sind.

Gleichwertig steht dieses Angebot auch Menschen zur Verfügung, bei denen kein entsprechender Beschluss vorliegt. Für die jedoch durch den festgestellten Hilfebedarf ein solches Betreuungs-Setting notwendig und förderlich ist und die dieses freiwillig in Anspruch nehmen.

Das Betreuungsangebot wendet sich an Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung sowohl differenzierte Hilfen als auch den Rahmen und Erfahrungsraum einer geschützten und strukturierten Wohneinrichtung benötigen. Der Zeitraum hierfür ist individuell festzulegen. Bedeutsam sind hier vor allem die reizarmen Rückzugsmöglichkeiten sowie eine anregende und aktivierende Wohnumgebung.

Die Voraussetzung zur schrittweisen Überwindung der Notwendigkeit einer geschlossenen Unterbringung bieten eine „interne“ Tagestruktur sowie die Nutzung der Angebote des FÖRDERNS, die außerhalb des Wohnbereiches zur Verfügung stehen.

Die Verfahren im GESCHÜTZTEN WOHNEN sind standardisiert und für alle Beteiligten der Hilfeplanung transparent.

Zu den Verfahren gehören zum Beispiel

  • die Abfolge von regelhaften Betreuungskonferenzen und Planungsgesprächen
  • Regelungen der Ausgänge und Beurlaubungen
  • die haus- und fachärztliche Betreuung durch die interne Institutsambulanz des Psychiatrischen Krankenhauses Rickling