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Der Betreuungsverein im Landesverein
Am 1. Januar 1992 hat der Betreuungsverein als unabhängiger Verein unter dem Dach des Landesvereins seine Arbeit aufgenommen.
Auf der Grundlage des Betreuungsrechts erfüllt der Betreuungsverein folgende Aufgaben:
- Übernahme von beruflich geführten schwierigen und aufwändigen Betreuungen durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereins
- Gewinnung, Einführung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
- Fachliche Beratung und Unterstützung ehrenamtlich bestellter Betreuerinnen und Betreuer
- Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Wenn Sie
durch das Amtsgericht zur ehrenamtlichen Betreuerin oder zum ehrenamtlichen Betreuer bestellt worden sind und Fragen zu den Ihnen übertragenen Aufgaben haben, dann wenden Sie sich gern an uns.
Mögliche Fragen:
- Welche Anträge muss ich bei Ämtern und Behörden stellen?
- Bedarf jede ärztliche Behandlungsmaßnahme meiner Zustimmung?
- Muss ich eine geschlossene Unterbringung immer gerichtlich genehmigen lassen?
- Was soll ich in meinen Bericht an das Amtsgericht schreiben?
Wir bieten Informations- und Fortbildungsveranstaltungen rund um das Thema Betreuung sowie persönliche und individuelle Hilfestellung.
Das Team des Betreuungsvereins
Kontakt
Mo - Do 8:30 - 12:00 Uhr und 12:30 - 16:00 Uhr
Fr 8:30 - 12:00 Uhr