Unterstützung Betroffener und Angehöriger

Der Betreuungsverein im Landesverein

Unterstützung und Hilfe bei Fragen zu Betreuung und Vorsorge

Der anerkannte Betreuungsverein im Landesverein wurde mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1. Januar 1992 gegründet und wird vom Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein sowie vom Kreis Segeberg finanziell gefördert.

Bei Interesse an den Themen „Betreuung“ und „selbstbestimmte rechtliche Vorsorge“ steht Ihnen der Betreuungsverein im Landesverein gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Flyer des Betreuungsvereins

Leistungen

Zu den Aufgaben der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins gehören:

  • berufsmäßig geführte Betreuungen
  • Verfahrenspflegschaften
  • Information und Beratung zum Betreuungsrecht
  • Information und Beratung über Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Ehegattenvertretungsrecht
  • Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer*innenVerhinderungsbetreuungen
  • Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigten
  • Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuer*innen
  • Abschluss von Vereinbarungen nach §§ 15 und 22
  • Betreuungsorganisationsgesetz (BtGO) mit ehrenamtlichen Betreuer*innen

Vorsorgevollmacht

Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht können Sie sicherstellen, dass ein Mensch Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne für Sie tätig wird. Neben vermögensrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten können Sie hiermit auch persönliche Belange und die Sorge für Ihre Gesundheit regeln. Die Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins beraten Sie praxisorientiert und unterstützen Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln. Ihr Vorteil ist, dass die Verfügung nur dann in Kraft tritt, wenn es tatsächlich erforderlich wird.

Bei der Betreuungsverfügung geht es – anders als bei der Vorsorgevollmacht – nicht darum, eine Betreuung zu vermeiden, sondern diese, insbesondere die Auswahl der Betreuungsperson zu beeinflussen. Wir beraten Sie zur Betreuungsverfügung als rechtliche Vorsorgemöglichkeit und helfen bei der Erstellung.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen mitzuteilen. In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (§ 1827 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB).

Ehegattenvertretungsrecht

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattenvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten. Es gilt nur für nicht getrennt lebende Verheiratete. Es erlaubt ihnen, in Notsituationen den Ehegatten bzw. die Ehegattin rechtlich zu vertreten, wenn diese durch einen Unfall oder eine Krankheit handlungsunfähig sind. Hierfür ist keine Vollmacht erforderlich. Die behandelnden Ärzt*innen sind dann von ihrer Schweigepflicht entbunden.

Sich engagieren: Sie werden gebraucht!

Haben Sie zwei bis fünf Stunden Zeit im Monat und möchten diese für ein verantwortungsvolles und interessantes Ehrenamt einsetzen?

Wir suchen Bürger*innen, die bereit sind, Menschen mit Behinderung oder seelischer Erkrankung zu unterstützen, sich engagieren und gezielt für deren Rechte und Interessen einsetzen möchten. Wenn Sie sich für dieses Ehrenamt interessieren, vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Informationsgespräch. 

Für ehrenamtliche Betreuer*innen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. 

Gefördert durch

  • das Ministerium für Justiz und Gesundheit in Schleswig-Holstein
  • den Kreis Segeberg

Das Team des Betreuungsvereins

Susanne Westphal

Leitung Betreuungsverein / Volljuristin

Monika Böttcher

Verwaltung

Hans-Peter Guckel

Volljurist

Betreuungsverein

Daldorfer Straße 2, 24635 Rickling

Telefax04328 18-150
Unsere Sprechzeiten

Mo - Do 8:30 - 12:00 Uhr und 12:30 - 16:00 Uhr
Fr 8:30 - 12:00 Uhr

Betreuungsverein
Betreuungsverein
Daldorfer Straße 224635 Rickling
Telefon 04328 18-224
Mehr Infos
  • Übernahme von beruflich geführten schwierigen und aufwändigen Betreuungen
  • Gewinnung, Einführung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer*innen
  • Fachliche Beratung und Unterstützung ehrenamtlich bestellter Betreuer*innen
  • Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Ihre Spende hilft Menschen
Mehr Infos zur Spende