• Segeberger Wohn-
    und Werkstätten

Selbstvertretung

Die Werkstatträte der Segeberger Wohn- und Werkstätten

Werkstattbeschäftigte haben ein Recht auf Mitwirkung und wählen deshalb alle vier Jahre einen Werkstattrat. Dieser ist vergleichbar mit dem Betriebsrat auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Jede unserer Betriebsstätten hat jeweils einen eigenen Werkstattrat. Jeder Werkstattrat wird von einer Vertrauensperson unterstützt, die er selbst wählt. Insgesamt sind wir zwölf gewählte Werkstatträte mit fünf Vertrauenspersonen an fünf Standorten. 

Zusätzlich gibt es eine übergeordnete Interessenvertretung, die die Anliegen der Werkstatträte und somit aller Beschäftigten vertritt.  Das ist der Gesamtwerkstattrat, der sich aus Mitgliedern der einzelnen Werkstatträte zusammensetzt.

Alle Rechte und Aufgaben des Werkstattrates sind in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) geregelt. Wir haben Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Die beziehen sich zum Beispiel auf

  • Entgelt und Sonderzahlungen
  • Urlaubsplanung
  • Verpflegung
  • Fahrdienst
  • Arbeitsplatzgestaltung
  •  Personelle Veränderungen in der Werkstatt

Ein starke Interessenvertretung

In allen fünf Standorten finden regelmäßig Sitzungen mit der Abteilungsleitung statt, um zu besprechen, was es Neues gibt. Wenn es mal Schwierigkeiten mit Kollegen oder Vorgesetzten gibt, helfen wir, die Rechte der Beschäftigten zu vertreten. Auf persönlichen Wunsch unterstützen wir sie bei Gesprächen mit der Gruppenleitung, dem Sozialen Dienst oder mit der Abteilungs- oder Einrichtungsleitung. 
Die starke Interessenvertretung funktioniert bei uns sehr gut!

Der Werkstattrat der Segeberger Wohn- und Werkstätten ist Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte Schleswig-Holstein. 

Mehr Informationen finden Sie unter

lag-werkstattraete-sh.de

Wer Lust hat, sich an der Gestaltung des Werkstattalltags zu beteiligen und bereits im Arbeitsbereich ist, kann sich zur Wahl aufstellen.

Kontakt: