Die Aufnahme

Voraussetzungen für die Aufnahme sind

  • langjähriger, schwerer Verlauf einer Suchterkrankung
  • abgeschlossene Entgiftungsbehandlung
  • ambulantes Vorgespräch
  • Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers (nach dem BSHG)

Die Aufnahme ist nicht möglich, wenn

  • eine geschlossene Unterbringung notwendig ist.
  • die Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI ab Stufe 1 besteht.
  • die psychiatrische Erkrankung im Vordergrund des Krankheitsgeschehens steht.

Dauer der Hilfe

Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach der individuellen Problemlage (6 Monate bis unbegrenzt). Gern vereinbaren wir mit Ihnen ein Informationsgespräch und eine Besichtigung des Heidehofes. Sprechen Sie uns an.