Aufnahme

Die Vermittlung ins Haus Ruhleben erfolgt im Rahmen von Hilfeplanungen der Kreissozialämter sowie über Entgiftungskrankenhäuser und Suchtberatungsstellen.

Voraussetzung für die Aufnahme ist

  • eine Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Leistungsträgers sowie
  • ein Vorgespräch in der Einrichtung

    Die Aufnahme kann nur bei Abstinenz erfolgen, gegebenenfalls wird eine Entgiftungsbehandlung vorgeschaltet.

Sie haben Fragen zur Aufnahme? Gern beantworten wir Ihnen diese persönlich.

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