• Psychiatrisches Krankenhaus Rickling

Entlassung aus dem Krankenhaus und die Zeit danach

Wenn Ihre Behandlung so weit fortgeschritten ist, dass Sie Ihren Aufenthalt bei uns beenden können, wird Sie Ihr Arzt/ Ihre Ärztin informieren, was Sie weiterhin beachten sollten. Wenn Sie auf eigene Verantwortung vorzeitig den Klinikaufenthalt beenden wollen, muss das dem verantwortlichen Arzt/ der verantwortlichen Ärztin schriftlich bestätigt werden. Sie übernehmen damit die volle Verantwortung für alle nachteiligen Folgen, die Ihnen daraus entstehen können. Beachten Sie bitte deshalb auf jeden Fall den Rat Ihres Arztes/ Ihrer Ärztin. Alle Aufzeichnungen über Ihren Aufenthalt und die durchgeführten Behandlungen verbleiben im Psychiatrischen Krankenhaus Rickling. Ihr behandelnder Arzt/ Ihre behandelnde Ärztin bekommt einen gesonderten Brief, der über den Behandlungsverlauf informiert.

Der Sozialdienst berät Sie und Ihre Angehörigen in sozialen Fragestellungen, die sich durch Ihre Erkrankung und den Krankenhausaufenthalt ergeben. Uns ist es wichtig, Ihnen einen möglichst belastungsarmen Übergang von der Krankenhausbehandlung in den Alltag zu bereiten. So leiten wir bei Bedarf Anschlussbehandlungen bzw. andere Maßnahmen bereits ein, so dass Sie Sicherheit darüber haben, wie es nach der Entlassung weitergeht.

Infos zum Entlassmanagement

 

Hilfen für Menschen im Landesverein: Ein Netzwerk für seelisches und soziales Wohlbefinden

Der häufig chronische Verlauf seelischer Krankheiten fordert Behandlungs- und Rehabilitationspläne, die über die Grenzen des Krankenhauses hinaus tragfähig sind.

Im Rahmen der Einrichtungen des Landesvereins haben wir die Möglichkeit, sowohl im stationären, teilstationären als auch im ambulanten Bereich Betreuungs- und Beziehungskontinuität personell sowie konzeptionell umzusetzen und somit die Chancen unserer Patient*innen auf dauerhaftes psychisches und soziales Wohlbefinden deutlich zu erhöhen. Auf der Grundlage dieses Verständnisses ist auch die Zusammenarbeit mit vor- und nachbetreuenden Institutionen sowie niedergelassenen Ärzt*innen selbstverständlich.

Weiterbehandlungen im Rahmen der Psychiatrischen Institutsambulanz oder in den Tageskliniken in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt sind möglich. Ebenfalls von der Venetzung von Einrichtungen der psychiatrischen Hilfe mit Einrichtungen Suchthilfe der Suchthilfe im Landesverein profitieren Patient*innen bei Bedarf.

Übersicht Psychiatrische Hilfen

 Übersicht Suchthilfe