Wohngemeinschaften für Menschen mit einer Doppeldiagnose

Gemeinsam wohnen, selbstbestimmt leben

Unsere Assistenzleistung richtet sich an Menschen mit psychischer Erkrankung und einer Suchtproblematik, die durch das Zusammenleben in einer Gemeinschaft weitere Stabilisierung erreichen möchten.

Wir arbeiten nach dem Bezugsbetreuungssystem und orientieren uns grundsätzlich an den individuellen Bedürfnissen der Klient*innen. Wir bieten Einzelgespräche und Gruppenangebote mit verschiedenen Inhalten an. In den betreuungsfreien Zeiten (abends, nachts und am Wochenende) steht den Klient*innen eine Rufbereitschaft zur Verfügung.

Die Wohngemeinschaften befinden sich in zentraler, gut erreichbarer Lage. Wir bieten Einzelzimmer und Gemeinschaftsräume mit guter Ausstattung.

Flyer der Wohngemeinschaften für Menschen mit einer Doppeldiagnose

Gemeinsame Ziele

Unsere Unterstützung

Unsere Klient*innen unterstützen wir darin,

  • die Fähigkeiten für eine eigene Lebensführung zu stärken und eine befriedigende Lebensperspektive
    zu entwickeln.
  • eine eigene Tagesstruktur und Freizeitgestaltung zu entwickeln.
  • behördliche Angelegenheiten zu regeln und Wohnung, Finanzen sowie Arbeit zu sichern.
  • eine berufliche Perspektive zu entwickeln.
  • ihre eigene Entwicklung und Erkrankung besser zu verstehen.
  • die Möglichkeit zu stärken, mit Belastungen, Gefährdungen und Krisen umzugehen.
  • die Selbsthilfe- und Bewältigungsfähigkeiten für eine Optimierung der Rückfallprophylaxe zu stärken.

Das Team

Zu den multiprofessionellen Teams der ATP und ATS gehören Fachkräfte aus den Bereichen Pädagogik, Soziale Arbeit, Gesundheits- und Krankenpflege, Ergotherapie sowie qualifizierte  Fachbetreuungskräfte.

Die Kooperation mit dem Psychiatrischen Zentrum Rickling ermöglicht eine konstante fachärztliche
Beratung und Behandlung sowie die kurzfristige Unterstützung in Krisensituationen.

Informationsgespräch und Beantragung

Interessierte können sich gerne unverbindlich direkt an die Wohngemeinschaften wenden.

Die Übernahme der Kosten erfolgt bei entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen auf Eingliederungshilfe nach SGB IX.

Kontakt

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