Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt im Landesverein – Was ist das?

Verschiedene rechtliche Bestimmungen, insbesondere das Präventionsgesetz der Nordkirche (PrävG), sehen vor, dass diakonische Träger ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt vorhalten, damit sowohl die Nutzer*innen ihrer Dienstleistungsangebote als auch die Mitarbeitenden vor sexualisierter Grenzüberschreitung und Gewalt geschützt werden. Der Landesverein hat daher den Prozess aufgenommen, ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt zu erarbeiten. Um gemeinsam Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu entwickeln und zu implementieren, wurde im Juni 2022 eine Präventions-AG ins Leben gerufen. Daran wirken unter der Leitung von Fr. Hansen (Fachstelle KOMPASS) Delegierte der Geschäftsbereiche Suchthilfe, Psychiatrische Hilfe, Teilhabe und Pflege sowie Fr. Schmidt (Stabsstelle Qualitätsmanagement) und Fr. Westphal (G-MAV-Vorsitzende) mit.

Die Präventions-AG erarbeitet seit Sommer 2022 die empfohlenen Verfahren und Instrumente, die ein tragfähiges Schutzkonzept ausmachen. Dies sind unter anderem ein einheitlicher Meldebogen und eine transparente Meldekette für Vorkommnisse, ein Interventionsplan, Leitlinien für die Aufarbeitung von Vorkommnissen, ein Rehabilitationsverfahren nach falschem Verdacht und eine Selbstverpflichtungserklärung. Hilfreich dabei sind die Vernetzung mit dem Diakonischen Werk sowie die Orientierung am „Bundesrahmenhandbuch Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt“. 

Laut Präventionsgesetz sollen diakonische Träger im Zuge der Schutzkonzeptentwicklung zudem eine Risikoanalyse durchführen, über die besondere Risiken für sexualisierte Gewalt ermittelt werden, sodass diese anschließend gezielt abgebaut werden können. Die Mitglieder der Präventions-AG koordinieren diese Risikoanalysen in den Geschäftsbereichen Teilhabe, Pflege, Psychiatrische Hilfe und Suchthilfe.

Eine weitere Vorgabe besteht darin, dass Mitarbeitende der genannten Geschäftsbereiche zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2023 - auf der Grundlage der Selbstverpflichtungserklärung - verpflichtende alltagspraktische Verhaltensregelungen, sogenannte Codices, erarbeiten, die Handlungssicherheit geben. 

Pflichtschulungsfilm „Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt“

In Zusammenarbeit mit Wendepunkt e.V. ist ein etwa einstündiger Schulungsfilm entstanden, der alle Mitarbeitenden über die Thematik „Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt“ informieren wird. Den Film sollen alle Mitarbeitenden im Landesverein nachweislich bis 20.12.2022 als Pflichtschulung ansehen. 

Bitte lesen Sie bevor Sie den Film ansehen folgende Hinweise: 

  • Sie können selbst entscheiden, ob Sie das Video innerhalb oder außerhalb der regulären Arbeitszeit anschauen.
  • Das Ansehen des Schulungsfilms gilt in jedem Falle als Arbeitszeit. 
  • Der Film hat eine Länge von 60 Minuten.
  • Nach Sichtung des Films ist das Formular „Teilnahmenachweis“ zur Bestätigung, dass der Film angesehen wurde, herunterzuladen, auszudrucken sowie der jeweiligen Einrichtungs- bzw. Abteilungsleitung bis spätestens zum 21.12.2022 ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen. Einrichtungs- und Abteilungsleitungen stellen bei Bedarf Mitarbeitenden ausgedruckte Teilnahmenachweise zur Verfügung. 

Bei Rückfragen zum Schulungsfilm wenden Sie sich bitte an Ihre Vorgesetzten oder an die Mitglieder der Präventions-AG Ihres Geschäftsbereichs.

Zum Formular

Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme an der Pflichtschulung „Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt“ und dafür, dass Sie das Schutzkonzept des Landesvereins in Ihrem Arbeitsfeld unterstützen.

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